EU-Grundwerte

Ein Unterrichtsentwurf für die 5. Klasse Mittelschule


Bedingungsanalyse

Die 5. Klasse einer Mittelschule besteht aus 21 Schülerinnen und Schülern (SuS) und weist ein relativ ausgeglichenes zahlenmäßiges Verhältnis von Jungen und Mädchen auf. Altersmäßig sind die SuS größtenteils zwischen 10 und 12 Jahren.

Insgesamt herrscht ein gutes Arbeits- und Sozialklima, so dass Gruppenarbeiten meistens ohne Störungen und Probleme durchgeführt werden können und dabei alle SuS ihre Ideen einbringen können. Die SuS wissen in diesem Zusammenhang auch, wie die Sozialform der Gruppenarbeit funktioniert, so dass die SuS in den Gruppenarbeitsphasen auch sinnvoll und effektiv miteinander diskutieren und gemeinsame Ergebnisse erarbeiten können.

Im Unterrichtsgeschehen gibt es in der Regel eine rege Beteiligung am Unterricht. Insbesondere bei der Möglichkeit frei ihre Gedanken und Ideen zu äußern, melden sich fast alle SuS. Wenn es jedoch darum geht, Textabschnitte zusammenzufassen, melden sich meist nur fünf bis sechs SuS. Sobald konkrete Fragen gestellt oder Hinweise gegeben werden, melden sich auch hier mehr Personen. Zwei Schüler sind erst kürzlich aus der Deutschklasse in die Regelklasse gekommen und haben daher noch Schwierigkeiten mit komplexeren, längeren Texten. Auch den anderen Schüler fällt es einfacher nur kurze, einfache Texte zu lesen bzw. im Rahmen eines längeren Textes Pausen zwischendurch einzulegen, um das Gelesene zusammenzufassen und zu reflektieren.

Da im Vorfeld bereits Stunden zum Unterschied zwischen dem Kontinent Europa und der EU sowie grundlegenden Aspekten der EU (Flagge, Länder, Euro, Gründe der Zusammenarbeit) durchgeführt wurden, verfügen die SuS über entsprechendes Vorwissen zur EU. In Bezug auf die Grundwerte der EU ist in verschiedenen Bereichen mit ein wenig Vorwissen zu rechnen. Die SuS haben bei Begriffen wie Freiheit, Demokratie und Gleichheit das meiste Vorwissen, da dieses Schuljahr bereits Themenbereiche wie Inklusion, Gemeinschaft und auch Wahlen im Zusammenhang mit den Landtagswahlen Eingang in den Unterricht fanden. Die Begriffe Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte und Achtung der Menschenwürde sind den SuS zu großen Teilen unbekannt. Hinsichtlich der Fachkompetenz im Bereich der EU-Grundwerte ist also nur mit wenig Vorwissen zu rechnen, das sich auch nicht explizit auf die EU-Grundwerte bezieht, sondern meist eher allgemeine Vorstellungen und Wissen zu den Begriffen umfasst. Die Methode eines Quiz wurde im laufenden Schuljahr mehrmals in der Klasse durchgeführt und führt immer zu großer Motivation und reger Beteiligung aller SuS. Bisher wurde jedoch nur gelegentlich auf eine Begründung der Entscheidung bestanden, so dass es auch im Bereich der Urteilskompetenz Ausbaubedarf gibt.


Sachanalyse

Der Fokus der Unterrichtsstunde liegt auf den Grundwerten der Europäischen Union (EU). Die EU selbst sieht sich als eine Wertegemeinschaft. [1] Diesem Verständnis wurde 2009 im Rahmen des Vertrages von Lissabon normative Geltung verschafft. [2] Artikel 2 Satz 2 des Europa Vertrages nennt explizit die sechs Grundwerte der EU, die für die EU und ihre Institutionen sowie die Mitgliedstaaten und ihre Institutionen bindend sind und auch von Beitrittskandidaten erfüllt sein müssen: [3]

„Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören.“ [4]

Zum Begriff der Werte ist allerdings in diesem Zusammenhang anzuführen, dass man Werte eigentlich nicht in Normen verfasst, sondern diese grundsätzlich hat. [5] Außerdem können sich Werte wandeln, so dass eine Festsetzung von Werten widersprüchlich erscheint. [6] Werte werden zudem nicht durch das Androhen von Sanktionen durchgesetzt, wie das bei Artikel 7 EUV der Fall ist. [7] Aufgrund dieser Umstände sind diese Grundwerte vielmehr als Grundsätze zu sehen. [8] Dies zeigt auch die Entstehungsgeschichte des Art. 2 EUV, der den Art. 6 Abs. 2 EUV-Nizza lediglich erweitert hat und dabei das Wort „Grundsätze“ durch „Werte“ ersetzt hat. [9]

Die Achtung der Menschenwürde findet man in verschiedenen Varianten in fast allen Verfassungen der EU-Mitgliedstaaten. [10] Menschenwürde meint, dass man allen Menschen die Bedingungen für ein würdevolles Leben schafft, was auch ein Verbot von Folter und der Todesstrafe umfasst. [11] Freiheit bedeutet neben der Selbstbestimmung des einzelnen auch Freizügigkeit, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit oder auch Versammlungsfreiheit, welche auch durch die Grundrechtecharta der EU garantiert werden. [12] Der Grundwert der Demokratie umfasst zum einen die demokratische Arbeitsweise in der EU und ihren Institutionen, aber auch in den Mitgliedstaaten selbst. Darüber hinaus nimmt dieser Grundwert auch Bezug zum Recht der EU-Bürger das Europäische Parlament zu wählen. [13]

Diskriminierungsverbote und die Gleichberechtigung von Mann und Frau finden Ausdruck im Grundwert der Gleichheit. [14]

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass es eine unabhängige Justiz gibt, die auch den Schutz individueller Rechte sicherstellt, sowie die Bindung von Justiz, Regierungen und sonstigen Personen an das Recht, um Machtmissbrauch zu verhindern. [15]

Die Wahrung der Menschenrechte, die für jeden Menschen von Geburt an gelten, wird durch die Grundrechtecharta der EU gewährleistet. [16] In der Unterrichtsstunde sind hierbei vor allem Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) relevant, der das Recht auf Bildung und damit auch den Besuch des Schulunterrichts sichert, als auch Artikel Artikel 32 GRC, der unter anderem das Verbot der Kinderarbeit umfasst.

Neben dem Inhalt der Grundwerte ist des Weiteren zu klären, warum diese Grundwerte überhaupt wichtig sind. Diese Gründe sind neben der Sicherung von Frieden und Wohlstand, auch eine Intensivierung der europäischen Integration, die Herausbildung einer europäischen Identität und die Gewährleistung einer funktionierenden Zusammenarbeit. [17] In der Unterrichtsstunde wird dabei vorrangig auf die Sicherung des Friedens und die Gewährleistung einer funktionierenden Zusammenarbeit eingegangen, da diese auch ohne weitreichende geschichtliche, politische oder wirtschaftliche Kenntnisse für eine 5. Klasse verständlich sind.

In Bezug auf Art. 2 EUV ist außerdem wichtig zu veranschaulichen, dass Art. 7 EUV sowohl Präventionsmaßnahmen als auch Sanktionen vorsieht, sollte einer der Grundwerte aus Art. 2 EUV in Gefahr sein verletzt zu werden bzw. bereits eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung vorliegt. [18] Die größte Sanktion ist dabei die Wegnahme von Stimmrechten eines Landes, die aber bisher noch nie genutzt wurde. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu erwähnen, dass die Grundwerte nicht überall perfekt eingehalten werden, sondern dass es in Polen und Ungarn derzeit unter anderem Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit gibt. [19] Ferner zeigen sich in aktuellen und vergangenen Krisen wie der Flüchtlingskrise und dem Brexit oftmals Uneinigkeiten in Bezug auf verschiedene Werte. [20] Aufgrund des Fokus der Unterrichtsstunde und der Komplexität dieser Thematik, wird dieser Bereich jedoch nur durch einen kurzen, sehr oberflächlich gehaltenen Informationstext abgedeckt.

Didaktische Begründung der Thematik

Die vorliegende Doppelstunde trägt aus mehreren Gründen zur politischen Mündigkeit bei. Angesichts dessen, dass die SuS alle Bürger der EU sind und zukünftig durch Wahlen oder sonstige politische Handlungen die EU zu gewissen Teilen mitgestaltet, ist es von großer Bedeutung die Grundwerte der EU als Fundament der europäischen Zusammenarbeit zu vermitteln. Der Unterrichtsgegenstand hat somit sowohl eine gegenwärtige als auch zukünftige Relevanz für die SuS.

Diese Gegenwartsbedeutung und Zukunftsbedeutung wird im Rahmen der Doppelstunde größtenteils durch das Unterrichtsprinzip der Schülerorientierung eingebracht. Schülerorientierung bedeutet, dass der Lerngegenstand so vermittelt werden sollte, dass dieser sowohl an das Vorwissen als auch an die Interessen der SuS anknüpft. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass sich die SuS ernst genommen fühlen und die persönliche Relevanz teilweise abstrakten Lerngegenstandes für ihr eigenes Leben deutlich wird. [21]

Aspekte dieser Schülerorientierung findet man u.a. in den Gruppentexten, die konkrete und möglichst alltagsnahe Beispiele behandeln. So werden beispielsweise im Rahmen der Menschenrechte Kinderrechte wie das Verbot von Kinderarbeit oder das Recht auf Bildung angesprochen (siehe Anhang 2). Beides sind Aspekte, die auch die SuS in ihrer alltäglichen Lebenswelt betreffen. Zudem wird die Achtung der Menschenwürde mit einer Situation in einer Schulklasse veranschaulicht (siehe Anhang 3). Auch im Rahmen des Quiz wird die Schülerorientierung berücksichtigt, wie im Fallbeispiel der Meinungsäußerung, ob Ronaldo oder Messi besser ist (Anhang 7, Folie 11). Hierbei werden die Interessen und Vorlieben der SuS aufgegriffen und durch eine Verknüpfung mit dem Lerngegenstand in den Unterricht integriert.

Durch diese sehr alltagsnahen Beispiele wird den SuS bewusst, dass die EU bzw. die Grundwerte der EU nicht nur theoretische Konzepte sind, sondern auch konkrete Auswirkungen auf ihre eigene Lebenswelt haben, sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft. Der Zukunftsaspekt wird beispielsweise durch die Möglichkeit von Wahlen ab einem bestimmten Alter sichtbar. Dies hilft dabei, dass die SuS die EU-Grundwerte besser verstehen und in ihren eigenen Lebenskontext einordnen können.

Des Weiteren liegt der Doppelstunde auch das Unterrichtsprinzip der Handlungsorientierung zugrunde. Hierbei soll der Unterricht so gestaltet werden, dass sich Möglichkeiten für eine aktive und handelnde Auseinandersetzung der SuS mit dem Lerngegenstand ergeben. [22] Durch die kooperative Sozialform der Gruppenarbeit werden die SuS aktiv in den Lernprozess eingebunden. Sie müssen nicht nur die Informationen der Gruppentexte verstehen, sondern auch gemeinsam Lösungen erarbeiten und diskutieren. Dabei lernen sie u.a. unterschiedliche Perspektiven bzw. Meinungen zu berücksichtigen, Kompromisse zu finden und miteinander zu kommunizieren, was wesentliche Fähigkeiten für die politische Partizipation in einer demokratischen Gesellschaft sind.

Das Quiz trägt auch zur Handlungsorientierung bei. Hier müssen die SuS selbst eine Entscheidung treffen und diese daraufhin begründen. Dies fördert sowohl ihre Argumentationsfähigkeit als auch ihre Fähigkeit zur selbstständigen Meinungsbildung. Dabei werden ihre kritischen Denkfähigkeiten angeregt und sie lernen, ihre Standpunkte zu begründen, zu reflektieren und sie auch gegenüber anderen Standpunkten zu verteidigen. Dies stärkt ihre Fähigkeit, informierte und begründete Entscheidungen zu treffen, was zu einem Ausbau der politischen Mündigkeit beiträgt.

Das Thema und der Bezug zum LehrplanPLUS

Die Grundwerte der EU finden sich explizit nicht im Lehrplan von Geschichte/Politik/Geographie (GPG) der 5. Klasse einer Mittelschule. Nichtsdestotrotz kann man mit den Grundwerten der EU auch teilweise Verbindungen zum „Lernbereich 4: Lebenswelt“ ziehen, in welchem es thematisch unter anderem um das Zusammenleben in verschiedenen Gemeinschaften geht und den Grundregeln für ein friedliches Zusammenleben. [23]

Im Rahmen der Schulart- und fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele wird im Bereich politische Bildung auch den Aufbau eines europäischen Zusammengehörigkeitsgefühls genannt, das hier durch die gemeinsamen Grundwerte in Teilen abgedeckt wird. Zudem soll der Wert der Freiheit durch die SuS geschätzt werden. [24]

Kompetenzorientierte Lernziele der Stunde

Die Lernziele orientieren sich am Politikkompetenzmodell. [25]

Die SuS erlangen Wissen im Bereich der Basiskonzepte Ordnung (Fachkonzepte Demokratie und Rechtsstaat) sowie Gemeinwohl (Fachkonzepte Freiheit, Frieden, Gleichheit, Menschenwürde), indem sie die Texte der Gruppenarbeit lesen und die dazugehörigen Fragen beantworten können. Dies trägt zur Erweiterung des Fachwissens bei.

Indem die SuS im Rahmen des Quiz anhand von fiktiven Fallbeispielen entscheiden und begründen können, ob ein fiktives Land die europäischen Grundwerte erfüllt oder nicht, erweitern diese ihre Fähigkeit Urteile zu begründen. Dies trägt zum Ausbau der politischen Urteilsfähigkeit bei.

Methodisch-didaktische Überlegungen

Zu Beginn der Unterrichtsstunde wird der Einstieg durch einen kleinen Bildimpuls gestartet. Dieser umfasst die bereits bekannte Flagge der EU sowie drei Bilder, die die Grundwerte Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit (in Form von Versammlungs- und Meinungsfreiheit) darstellen sollen. Dabei wird der nachfolgende Dialog noch nicht eingeblendet (siehe Anhang 7, Folie 1). Hier wird zunächst den SuS kurz Zeit gegeben zu beschreiben, was sie sehen und ihre Gedanken zu äußern. Aufgrund der aktiven Beteiligung der Klasse bei offenen Ideen- und Gedankenäußerungen wurde diese Methode gewählt, um möglichst viele SuS zu Beginn der Stunde zu aktivieren und zu motivieren. Darüber hinaus greift der Bildimpuls das fachspezifische Vorwissen der SuS auf. Wie in der Bedingungsanalyse genauer dargelegt, bezieht sich dieses Vorwissen allgemein auf die EU, aber auch die Konzepte von (Meinungs-)Freiheit und Demokratie.

Der Einstieg wird danach fortgeführt mit einem kurzen Dialog, der auf die Bilder Bezug nimmt. Zwei Personen, die von zwei SuS vorgelesen werden, unterhalten sich dabei kurz über die EU und leiten anhand der Bilder des vorherigen Bildimpulses über zu den EU-Grundwerten. Zum Abschluss des Dialoges möchte eine Person noch mehr über die Grundwerte der EU erfahren, da sie ein Rätsel lösen muss. Deswegen fragt die Person die Klasse direkt, ob diese dabei helfen kann, am Ende der Stunde das Rätsel zu lösen (siehe Anhang 7, Folie 1). Dieser zweistufige Einstieg wurde gewählt, um zunächst alle SuS durch die Bildimpulse zu aktivieren und an das fachspezifische Vorwissen anzuknüpfen. Im anschließenden Dialog kann dann gezielt auf das Stundenthema, nämlich die EU-Grundwerte, hingeleitet werden.

Der Dialog der beiden Personen sowie die direkte Frage der Person an die Klasse, ihr beim Rätsel zu helfen, sollen die Motivation der Klasse noch weiter steigern und über die Stunde hinweg aufrechterhalten, um das Rätsel bzw. Quiz am Stundenende zu lösen. Dieses soll dazu dienen, die Urteilskompetenz der SuS auszubauen, indem sie ihre Antworten auf der Grundlage des in der Stunde erlangten Fachwissens sinnvoll begründen können.

Ausgehend vom Einstieg wird kurz im Plenum der Artikel 2 des Europa-Vertrages vorgelesen, der die einzelnen sechs Grundwerte nennt. Dies soll den SuS vor allem verdeutlichen, dass es sich um einen Vertrag zwischen den 27 EU-Ländern handelt, also etwas, woran sich jeder halten muss. Zudem soll der Klasse gezeigt werden, dass sie anhand der nachfolgenden Gruppenarbeit lernen werden, diesen komplexen realen Gesetzestext zu verstehen, da alle sechs bunt markierten Grundwerte in der anschließenden Gruppenarbeit behandelt werden (siehe Anhang 7, Folie 2). Die Gruppenarbeit zielt darauf ab, die Fachkompetenz der SuS in Bezug auf die EU-Grundwerte auszubauen.

Die sechs Grundwerte wurden auf drei Gruppen aufgeteilt, so dass jede Gruppe zwei Grundwerte erhält (siehe Anhang 7, Folie 4). Die erste Gruppe beschäftigt sich mit Freiheit und Gleichheit, die zweite Gruppe mit Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte und die dritte Gruppe mit Demokratie und Achtung der Menschenwürde. Jede Gruppe wird somit intensiv mit zwei Grundwerten arbeiten, um ein tieferes Verständnis für diese Aspekte zu entwickeln. Der erste Schritt besteht jedoch darin, dass die SuS zunächst ihre jeweiligen Gruppentexte in Einzelarbeit lesen und wichtige Stellen markieren. Jede Gruppe hat dabei einfach geschriebene, sehr kurze Texte erhalten. Die Texte über die Grundwerte umfassen jeweils eine halbe DIN A4-Seite (siehe Anhang 1, 2 und 3). Da einige SuS mit langen Texten Schwierigkeiten haben, wurden bewusst möglichst kurze Texte verfasst, die die Grundwerte in einfacher Sprache erklären und mit Beispielen und Bildern veranschaulichen. Diese Beispiele und Bilder dienen auch als zusätzliche Unterstützung für die beiden SuS, die erst kürzlich aus der Deutschklasse kamen, und helfen auch den anderen Kindern beim Verständnis der Texte und der teils abstrakten Grundwerte.

Darüber hinaus zeigen die Beispiele und Bilder, dass es sich nicht nur um ein rein theoretisches Konzept handelt, sondern die EU-Grundwerte auch in alltäglichen Situationen zu finden sind. Die Wahl der Sozialform der Einzelarbeit ermöglicht es den SuS, den Text in ihrem eigenen Tempo zu lesen und gegebenenfalls Sätze mehrmals zu lesen. Sie haben die Möglichkeit, sich unabhängig von ihren Mitschülern und Mitschülerinnen zunächst eigene Gedanken zum Text zu machen und sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen.

Die Einzelarbeit fördert somit nicht nur das individuelle Leseverständnis der SuS, sondern ermöglicht es ihnen auch, sich eigenständig mit den Grundwerten zu beschäftigen und ihre eigenen Gedanken zu entwickeln. Sie können sich auf diese Weise zunächst eigenständig intensiv mit den Texten auseinandersetzen und ihr Verständnis vertiefen, bevor sie sich in der Gruppenarbeit austauschen und gemeinsam Lösungen erarbeiten.

In der anschließenden Phase sollen sich die SuS in ihren Gruppen zusammenfinden und Fragen zu den Texten beantworten, die bereits auf dem Aufgabenblatt stehen. Jede Gruppe hat dabei Fragen erhalten, die speziell auf ihre Grundwert-Texte zugeschnitten sind. Diese Fragen sollen dazu dienen, in der Gruppe darüber zu diskutieren, was die einzelnen EU-Grundwerte genau aussagen. Da sich viele SuS beim Zusammenfassen von Texten zurückhaltend verhalten und erst mit konkreten Fragen und Hinweisen aktiv werden, wurden mehrere kleinere Fragen aufgenommen, um die SuS dabei zu unterstützen, die gelesenen Texte zu erfassen und zu strukturieren.

Die Gruppenarbeit ermöglicht es allen SuS, sich zunächst in kleinen Gruppen zu äußern und ihre Gedanken und Antworten mit den anderen Gruppenmitgliedern zu diskutieren. Auf diese Weise sollen auch zurückhaltendere SuS ermutigt werden, sich sicherer zu fühlen, um sich später auch aktiv in der Sicherungsphase im Plenum zu ihren Gruppenergebnissen zu äußern. Zudem wird durch die quantitative Differenzierung sichergestellt, dass Gruppen, die schneller fertig sind, bereits eine weiterführende Frage zum Thema bearbeiten können (siehe Anhang 7, Folie 5 und Anhang 1, 2 und 3 jeweils Frage 3).

Die Wahl der Sozialform der Gruppenarbeit ist besonders für das Thema Politik und den Lerngegenstand der EU-Grundwerte sinnvoll, da sie den SuS ermöglicht, sich gemeinsam über komplexe Themen auszutauschen und unterschiedliche Perspektiven zu betrachten. Durch die Interaktion in der Gruppe können sie nicht nur ihr Fachwissen vertiefen, sondern auch wichtige soziale Kompetenzen wie Teamarbeit, Kommunikation und Kollaboration entwickeln.

In der anschließenden Sicherungsphase wird ein bereits vorgefertigtes Arbeitsblatt ausgefüllt, das auch die verwendeten Bilder in den Gruppentexten umfasst (siehe Anhang 4 und 5). Hierbei wird nacheinander jeder Grundwert von der entsprechenden Gruppe anhand der Fragen kurz im Plenum vorgestellt, so dass wichtige Stichpunkte auf dem Arbeitsblatt festgehalten werden können. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass auch die anderen Gruppen die restlichen Grundwerte verstehen und eventuell aufkommende Fragen geklärt werden. Nachdem die einzelnen Grundwerte ausgefüllt sind, wird auf dem Arbeitsblatt mit der Frage fortgefahren, warum diese Grundwerte in der EU überhaupt wichtig sind.

Auf Grundlage des Vorwissens über die EU aus den vorherigen Stunden und des neu erlangten Wissens über die EU-Grundwerte sowie der kurzen Gruppendiskussion, sollen die SuS Vermutungen aufstellen, warum die EU-Grundwerte wichtig sein könnten. Anschließend wird ein kurzer Infotext zur Relevanz der EU-Grundwerte gelesen, mit den zuvor aufgestellten Vermutungen abgeglichen und die Ergebnisse im Plenum auf dem Arbeitsblatt gesammelt (siehe Anhang 5 und 6).

Darauf aufbauend soll anschließend kurz geklärt werden, was passiert, wenn sich ein Land nicht an die Grundwerte hält. Dafür wird im Plenum zusammen ein Text gelesen, der nur wenige Zeilen umfasst (siehe Anhang 5). Obwohl dieser Bereich nicht den Kern der Unterrichtsstunde darstellt, ist er für eine ganzheitliche Darstellung der EU-Grundwerte dennoch von Relevanz. Hierbei sollen die SuS erfahren, dass neben dem Artikel 2 EUV auch der Artikel 7 EUV existiert, der unter bestimmten Voraussetzungen dazu führt, dass ein Land eine Strafe erhält. Durch die Erwähnung von den Ländern Polen und Ungarn und ihrer Probleme mit der Rechtstaatlichkeit wird den SuS deutlich gemacht, dass es sich nicht nur um ein rein theoretisches Konzept handelt, an das sich alle Länder perfekt halten, sondern dass es im Moment auch Länder gibt, bei denen es diesbezüglich Schwierigkeiten gibt. Dies sensibilisiert die SuS für aktuelle politische Entwicklungen und zeigt ihnen, dass die Einhaltung der EU-Grundwerte eine bedeutende Rolle in der Europäischen Union spielt.

Anschließend sollen die Schüler das zu Beginn der Stunde angesprochene Rätsel lösen. Dabei bekommt jeder SuS ein Blatt mit A (richtig) und ein Blatt mit B (falsch) in die Hand, um diese nachher hochzuhalten, um eine Antwortmöglichkeit auszuwählen. Diese Methode soll dazu dienen, dass nicht nur eine Person, die sich meldet, aktiv die Frage beantwortet, sondern dass alle SuS die Möglichkeit haben eine Antwortmöglichkeit zu wählen und sich dementsprechend Gedanken dazu zu machen, welche Entscheidung man treffen würde und warum.

Es werde kleine Fallbeispiele rund um das fiktive Land Tomba vorgestellt, und die SuS erhalten jeweils die Frage, ob das Land Tomba die Grundwerte erfüllt (siehe Anhang 7, Folie 8-15). Nachdem jeder seine Antwort hochgehalten hat, werden ein oder mehrere SuS ausgewählt, die ihre Entscheidung sinnvoll begründen sollen. Dies zielt darauf ab, dass die SuS ihr neu erlangtes Fachwissen sinnvoll im Rahmen einer Entscheidungsbegründung anwenden können.

Es wird also darauf bestanden, dass die SuS nicht nur nennen, welcher Grundwert nicht erfüllt ist, sondern darüber hinaus auch anführen, warum dieser Grundwert gerade nicht erfüllt ist. Sie sollen also konkret aus dem Fallbeispiel ihre Begründungen ableiten und dabei ihr Fachwissen über die EU-Grundwerte anwenden. Dies trägt dazu bei, die Urteilskompetenz der SuS weiterzuentwickeln und ihnen zu ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und zu begründen.

Sobald das Rätsel gemeinsam gelöst ist, folgt die Phase der Reflexion. Hierbei dürfen die SuS frei äußern, ob sie verstanden haben, was die EU-Grundwerte sind, warum sie wichtig sind usw. Außerdem sollen die Schüler die Möglichkeit haben zu erklären, was ihnen in der Unterrichtsstunde schwergefallen ist (z.B. das Verstehen von Texten, Aufgabenstellungen oder Inhalten wie bestimmte Grundwerte) und was einfach war. Ebenso können sie ihre Meinung darüber äußern, welche Methoden (Gruppenarbeit, Quiz) ihnen Spaß gemacht haben und welche eher weniger. Um diese Reflexionsphase zu unterstützen, werden mehrere Beispielfragen an die Tafel projiziert, die den SuS dabei helfen sollen sich zu äußern (siehe Anhang 7, Folie 17). Die SuS können dabei auf die gestellten Reflexionsfragen eingehen, aber auch eigene Aspekte ansprechen, die ihnen wichtig sind.


Artikulationsschema

ZeitPhasen u.
Sozialform
Inhalt, Methode, Organisation, DifferenzierungMedien
10 Min.Aktivierung/ Vorwissen
PL
– LK zeigt einen stummen Bildimpuls mit der EU-Flagge und drei Bilder zu den Werten Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit
– SuS äußern ihre Gedanken dazu
– Dialog zwischen zwei Personen wird von den SuS vorgelesen
– LK leitet damit zum Stundenthema über Lesen des Art. 2 EUV
Whiteboard,
Laptop
15 Min.Informieren I
EA
– LK teilt Klasse in drei Gruppen ein und verteilt Gruppentexte
– SuS lesen in Einzelarbeit die Texte und markieren wichtige Stellen
Gruppentexte
15 Min.Verarbeiten
GA
SuS beantworten gemeinsam mit ihrer Gruppe Fragen zu den TextenGruppentexte,
Blockblatt
15 Min.Sicherung
PL, LV
Im Plenum werden die Gruppenergebnisse auf einem Arbeitsblatt gesichertArbeitsblatt
10 Min.Informieren/ Verarbeiten
PL
– Im Plenum werden Vermutungen aufgestellt, warum die Grundwerte für die EU wichtig sein könnten auf Grundlage des Vorwissens über die EU und den Gruppenarbeitstexten
– Lesen des Textes über die Wichtigkeit der Grundwerte + Sicherung Lesen des kleinen Infotextes über Art. 7
Arbeitsblatt
15 Min.Verarbeiten
PL
– LK verteilt Karten mit Buchstaben A und B auf jeden Doppeltisch
– Quiz mit hypothetischen Fallbeispielen eines fiktiven Landes und zwei Antwortmöglichkeiten (A: richtig und B: falsch) bezüglich der Frage, ob das fiktive Land im Fallbeispiel die Grundwerte erfüllt hat
– SuS halten ihren Antwortbuchstaben hoch und begründen im Anschluss ihre Entscheidung
Whiteboard,
Laptop
10 Min.Reflexion– SuS äußern sich zu der Stunde
– Orientierungshilfe: Reflexionsfragen am Whiteboard
– Was habe ich heute gelernt?
– Welcher EU-Grundwert war einfach zu verstehen? Welcher schwierig?
– Gibt es noch Unklarheiten?
– Konntest du deine Antworten im Quiz sinnvoll begründen? Was ist dir dabei schwer
gefallen, was leicht?
Whiteboard,
Laptop


Reflexion

Hinsichtlich der Zeit ist festzuhalten, dass zwar alle Phasen des Unterrichts abgeschlossen wurden, jedoch innerhalb der Unterrichtsstunde verschiedene Zeitanpassungen nötig wären. Die Aktivierung samt kurzer Einführung in das Thema konnte in den angegebenen 10 Minuten behandelt werden. Bezüglich des Lesens der Gruppentexte, also der Phase des Informierens, kann eine Kürzung von 15 Minuten auf ca. 10 Minuten vorgenommen werden, da die meisten Kinder nach 5 Minuten bereits mit dem Lesen und Markieren fertig waren und den Text somit zweimal in knapp 8-10 Minuten lesen konnten. Die Phase des Verarbeitens im Rahmen der Gruppenarbeit war mit 15 Minuten zeitlich richtig bemessen. Hinsichtlich der Sicherung der Ergebnisse der Gruppentexte sollte mehr Zeit als 15 Minuten eingeplant werden, eher Richtung 20-25 Minuten, vor allem, wenn man den SuS Raum für eigene weiterführende Fragen geben möchte.

Die Phase der Information, Verarbeitung und Sicherung der Frage, warum die Grundwerte wichtig sind und was passiert, wenn sich jemand nicht daran hält, sollte von 10 Minuten auf 15 Minuten erhöht werden. Das Quiz am Schluss verlief etwas schneller als geplant, so dass die Zeit von 15 auf 10 Minuten reduziert werden kann oder das Quiz mit weiteren Fragen ausgebaut werden kann. Dasselbe gilt für die Reflexion, bei der 5 Minuten gereicht haben, damit sich jeder äußert, der sich äußern möchte.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die SuS mit dem Bildimpuls und Dialog direkt motiviert waren, mitzumachen und sich zu äußern. Hierbei konnten sie auch wie geplant auf das Vorwissen der vorherigen Stunden zurückgreifen. Das Lesen der Texte verlief ebenfalls gut und die SuS konnten den Inhalt verstehen, so dass die Sprache der Texte als angemessen eingestuft werden kann. Auch die beiden Schüler, die neu aus der Deutschklasse hinzukamen, konnten die Texte ohne größere Probleme verstehen und somit in der anschließenden Gruppenarbeit genauso wie die anderen SuS partizipieren.

Die Gruppenarbeit verlief wie geplant und auch die zurückhaltenden SuS beteiligten sich in ihrer kleinen Gruppe beim Beantworten der Fragen. Alle Gruppen kamen bis zur 3. Aufgabe und haben diese teilweise auch bereits in der Gruppe fertiggestellt. Es könnte also überlegt werden, eine 4. Aufgabe als zusätzliche quantitative Differenzierung einzubauen oder entsprechend weniger Zeit für die Aufgaben einzuplanen. Die Sicherung der Ergebnisse der Gruppe anhand der Fragen verlief reibungslos, auch wenn es etwas mehr Zeit eingenommen hat als geplant. Die weiterführenden Fragen der SuS zeigten, dass sie das Thema verstanden haben und mit Interesse mitgearbeitet haben. So wurde beispielsweise im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit gefragt, ob die EU auch ein eigenes Gericht hat.

Wie bereits in der Bedingungsanalyse erwähnt wurde, haben sich vorrangig dieselben SuS gemeldet. Sobald aber etwas mehr Zeit gelassen wurde bzw. nochmal eine kleine Rücksprache in der Gruppe erlaubt wurde, haben sich auch die zurückhaltenden SuS getraut, sich zu äußern. Aufgrund ihres Vorwissens konnten die SuS bereits sehr gut selbst beantworten, wofür die EU-Grundwerte wichtig sein könnten. Anhand des kurzen Textes wurden im Anschluss die Gründe auf dem Arbeitsblatt gesichert.

Da es sehr viel Inhalt in der Stunde gab, wäre es sinnvoll gewesen den Abschnitt „Was passiert, wenn sich ein Land nicht an die Grundwerte hält“ aus der Stunde zu nehmen und in eine nachfolgende Stunde aufzunehmen, um die Doppelstunde zu entzerren. Die frei gewonnene Zeit hätte man zum Beispiel dazu nützen können, um noch genauer über die Texte zu sprechen und auch diese Werte im eigenen alltäglichen Leben zu suchen bzw. mehr aktuelle didaktisch reduzierte Beispiele zu integrieren.

Das Quiz verlief sehr gut und die SuS hatten viel Spaß die Antworten hochzuhalten. Zunächst beschränkte sich die Begründung der SuS nur darauf, zu nennen, welcher Grundwert erfüllt bzw. nicht erfüllt wurde. Erst nach einem Hinweis, die Begründung weiter auszuführen, warum denn der Grundwert nicht erfüllt bzw. erfüllt ist, nahmen die SuS Bezug zum erlernten Fachwissen über die EUGrundwerte und wendeten dieses auf die Fallbeispiele an.

Im Rahmen der Reflexion am Ende der Stunde haben sich einige SuS anhand der zur Verfügung gestellten Fragen zur Doppelstunde geäußert, jedoch kann dieser Teil zeitlich kürzer gehalten werden, da die SuS nach knapp 3 Minuten fertig waren.

Im Zusammenspiel mit den Stunden vor der Doppelstunde haben die SuS jedoch verstanden, was die verschiedenen Grundwerte bedeuten, und konnten diese im Quiz auch direkt anwenden, indem sie erfolgreich begründen konnten, ob ein Land die Grundwerte einhält oder nicht. Insofern wurden die beiden angestrebten kompetenzorientierten Lernziele zu einem Großteil erreicht.

Es wäre jedoch sinnvoll, weitere Methoden oder Aktivitäten einzuplanen, um die Reflexionsphase zu vertiefen oder andere Aspekte der Unterrichtsinhalte zu diskutieren. Zum Beispiel könnten die Schülerinnen und Schüler gebeten werden, konkrete Beispiele aus ihrem eigenen Leben oder der aktuellen politischen Situation anzuführen, in denen sie die EU-Grundwerte erkennen oder in Frage stellen können. Dies würde dazu beitragen, das Verständnis weiter zu vertiefen und die Relevanz der Grundwerte für ihr eigenes Handeln und ihre Perspektiven besser zu erfassen.

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Anhang

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  1. Vgl. Blanke, Hermann-Josef/Bunse, Sebastian Raphael: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – ein Integrationswert?, in: Nitschke, Peter (Hrsg.): Gemeinsame Werte in Europa? Stärken und Schwächen im normativen Selbstverständnis der Europäischen Integration, 2019 Baden-Baden, S. 51–110, hier: S. 98. 
  2. Vgl. Schorkopf, Frank: Normative Selbstbehauptungen. Werte, Rechtsstaat und Finanzen im Dienst des „European way of life“, in: di Fabio, Udo/Schorkopf Frank (Hgg.): Die Selbstbehauptung Europas. Zwischen Verfassungsidentität und strategischer Autonomie, 2022 Tübingen, S. 117–134, hier: S. 117. 
  3. Vgl. Streinz, Rudolf: Principles and values in the European Union, in: Hatje, Armin/Tichý, Luboš: Liability of Member States for the Violation of Fundamental Values of the European Union (Europarecht Beiheft 1), 2018 Baden-Baden, S. 7–22, hier: S. 10 sowie Meyer, Jürgen: Braucht die Europäische Union eine Verfassung?, in: Leiße, Olaf (Hrsg.): Die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon, 2010 Wiesbaden, S. 60–68, hier: S. 66. 
  4. Art. 2 S. 1 EUV 
  5. Vgl. Terhechte, Jörg Philipp: Werte als Grundprinzipien des Unionsrechts, in: Häde, Ulrich/Nowak, Carsten/Pechstein, Mathias (Hgg.): Frankfurter Kommentar zu EUV, GRC und AEUV, Band 1, 2. Auflage, 2023 Tübingen, EUV Art. 2, Rn. 11-12, hier: Rn. 11. 
  6. Vgl. Nettesheim, Martin: »Gegründet auf Werten …«: Das Narrativ der Wertegemeinschaft und der Sanktionsmechanismus des Art. 7 EUV, in: Franzius, Claudio/Mayer, Franz C./Neyer, Jürgen (Hgg.): Die Neuerfindung Europas. Bedeutung und Gehalte von Narrativen für die europäische Integration, 2019 Baden-Baden, S. 91–110, hier: S. 106. 
  7. Vgl. Beckers, Tilo: Werte, in: Kopp, Johannes/Steinbach, Anna: Grundbegriffe der Soziologie, 2018 Wiesbaden, S. 507–511, hier: S. 507 sowie Nettesheim: »Gegründet auf Werten …«, S. 105. 
  8. Vgl. Streinz, Rudolf: Principles and values in the European Union, S. 11. 
  9. Vgl. Hilf, Meinhard/Schorkopf, Frank: Wertebegriff, in: Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard/Nettesheim, Martin (Hgg.): Das Recht der Europäischen Union, 80. Ergänzungslieferung, August 2023 München, EUV Art. 2, Rn. 19–21, hier: Rn. 19. 
  10. Vgl. Meyer, Jürgen: Braucht die Europäische Union eine Verfassung?, S. 66. 
  11. Vgl. Meyer, Jürgen: Braucht die Europäische Union eine Verfassung?, S. 66 sowie vgl. Lenz, Carsten/Ruchlak, Nicole: Kleines Politik-Lexikon, 2001 München/Wien, S. 139. 
  12. Vgl. Europäische Union: Ziele und Werte, https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values/aims-and-values_de (zuletzt abgerufen am 6. Januar 2024) sowie vgl. Calliess, Christian: Freiheit, in: Calliess, Christian/Ruffert, Mathias (Hgg.): EUV/AEUV. Das Verfassungsrecht der Europäischen Union mit Europäischer Grundrechtecharta. Kommentar, 6. Auflage, 2022 München, Rn. 19-20, hier: Rn. 19f. 
  13. Vgl. Streinz, Rudolf: Principles and values in the European Union, S. 19. 
  14. Vgl. Meyer, Jürgen: Braucht die Europäische Union eine Verfassung?, S. 66. 
  15. Vgl. Streinz, Rudolf: Principles and values in the European Union, S. 19. 
  16. Vgl. Tretter, Hannes: Menschenrechte in Europa, 12. Oktober 2009, https://www.bpb.de/themen/recht-justiz/dossier-menschenrechte/38769/menschenrechte-in-europa/ (zuletzt abgerufen am 6. Januar 2024). 
  17. Vgl. Schorkopf, Frank: Normative Selbstbehauptungen. Werte, Rechtsstaat und Finanzen im Dienst des „European way of life“, S. 119 sowie Grimmel, Andreas: Einleitung: Die neue Gleichzeitigkeit von Integration und Desintegration in der Europäischen Union, in: Grimmel, Andreas (Hrsg.): Die neue Europäische Union. Zwischen Integration und Desintegration, S. 19–30, hier: S. 19. 
  18. Vgl. Nettesheim, Martin: »Gegründet auf Werten …«, S. 105. 
  19. Vgl. Holterhus, Till Patrik: Die Europäische Union als Rechtsstaat, 2. August 2022, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/izpb/rechtsstaat-351/511414/die-europaeische-union-als-rechtsstaat/ (zuletzt abgerufen am 6. Januar 2024). 
  20. Vgl. Eigmüller, Monika/Trenz, Hans-Jörg: Werte und Wertekonflikte in einer differenzierten EU, in: Grimmel, Andreas (Hrsg.): Die neue Europäische Union. Zwischen Integration und Desintegration, S. 33–56, hier: S. 39. 
  21. Vgl. Sander, Wolfgang: Politik entdecken –Freiheit leben. Didaktische Grundlagen politischer Bildung, 2008 Schwalbach am Taunus, S. 191f. 
  22. Vgl. Sander, Wolfgang: Politik entdecken – Freiheit leben, S. 198. 
  23. Vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München: LehrplanPLUS. Mittelschule. Fachlehrpläne. Jahrgangsstufe 5. Geschichte/Politik/Geographie, https://www.lehrplanplus.bayern.de/fachlehrplan/mittelschule/5/gpg# (zuletzt abgerufen am 01.03.2024). 
  24. Vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München: LehrplanPLUS. Mittelschule. Übergreifende Bildungs- und Erziehungsziele, https://www.lehrplanplus.bayern.de/uebergreifende-ziele/mittelschule/gpg (zuletzt abgerufen am 01.03.2024). 
  25. Vgl. Detjen, Joachim/Massing, Peter/Richter, Dagmar/Weißeno, Georg: Politikkompetenz – ein Modell, 2012 Wiesbaden. 
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